Carlo und Rosario Rizza: Prozess wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften
Durch genaue Ermittlungsarbeit i
Schon im März hatte Werner B. aus Münster gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer eines Kaffeehauses in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie Carlo Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:


Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine
Der Angeklagte soll am 13.06.2019 gegen 04.25 Uhr vorsätzlich per Brandbeschleunigern sein dreistöckiges Wohnhaus in Nürtingen in Brand gesetzt haben, bevor er auf die Arbeit ging. Der 42-jährige Angeklagte soll am 09.05.2019 in einem Männerwohnheim in Stuttgart vernünftig einer zunächst verbalen und dann tätlichen Auseinandersetzung dem mutmaßlichen Geschädigten mit einem selbstgebastelten Stichwerkzeug mehrfach in den Nacken- und Rückenbereich gestochen haben. Die zwei beiden weiteren Insassen sollen durch den Unfall schwer verletzt worden sein und an der Unfallstelle regungslos ganz unten gelegen haben. Den drei Angeklagten in seinen höheren Lebensjahren von 23, 29 und 45 Jahren wird vorgeworfen, es hätten die zwei beiden 23 Jahre und 29 Jahre alten Angeklalgten in acht bzw. drei Fällen gemeinschaftlich derweil von Ende März 2019 bis 03.06.2019 im Raum Ludwigsburg mit Marihuana im einstelligen Kilo-Bereich Handel getrieben. Dem 62-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen als Veranwortlicher eines Unternehmens, das Sportwetten veranstaltet haben soll, im Zeitraum Januar 2007 bis Juli 2009 in insgesamt 28 Fällen Lotteriesteuern hinterzogen geneigt.
In dem gegen vier Angeklagte geführten Verfahren wird zwei Angeklagten (27 und 36 Jahre alt) vorgeworfen, seit Oktober 2018 in mehreren Fällen mit Kokain und Marihuana Handel getrieben unvermählt, wozu die 39-jährige Mitangeklagte Beihilfe geleistet haben soll. Im November 2012 und Januar 2013 habe der Angeklagte weitere rund 160.000 Euro von WEG-Konten auf eigene Konten bzw. an Gläubiger seiner Unternehmen überwiesen. Die Flammen konnten aber durch ein schnelle Eingreifen des mutmaßlich geschädigten Hausbewohners, Stuttgart der sich mit seiner Familie indem im Erdgeschoß aufhielt, gelöscht werden, sodass ein einzelner geringer Schaden entstand. Tatvorwurf: Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Tatort: Hamburg u.a. Die drei Mitangeklagten sollen dazu Beihilfe geleistet haben. So haben im Südwesten bis zum Gehtnichtmehr 30 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Als er an einer roten Ampel hielt, soll er von einem Radfahrer angesprochenen und für seine Fahrweise zurechtgewiesen worden sein. Der Angeklagte soll einen sogenannten Molotowcocktail gegen die Glasscheibe einer Dachterasse geworfen haben, wodurch das Wohnhaus in Brand geriet.
Den leblosen Körper soll der Angeklagte nahe der Rems abgelegt und mit Gras bedeckt haben. Anschließend soll sie mehrfach die Schere in Tötungsabsicht auf die Geschädigte eingestochen haben. Mehrfach soll der Angeklagte in Tötungsabsicht aufs Opfer eingestochen haben. Der Angeklagte soll übers Internet eine auf den Philippinen lebende Frau aufgefordert haben, ihm gegen Entgelt Bilder und Videos von Kindern zu übersenden zu lassen, an denen sexuelle Handlungen nach seinen Vorgaben vorgenommen werden. Der 63-jährige Angeklagte soll im Zeitraum vom 12.06.2008 bis 04.03.2014 für die seinerseits betriebenen Unternehmen bzw. für sich selbst gegenüber den zuständigen Finanzbehörden bewusst falsche Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wie zum Beispiel Umsatzsteuer in Höhe von 1.621.718,85 EUR hinterzogen haben. Weiter wird ihm u.a. Die drei Angeklagten im Seniorenalter von 19, 24 und 25 Jahren sollen den mutmaßlich Geschädigten mehrfach an verschiedenen Orten um jeden Preis, u.a. Die beiden Angeklagten als Rentner von 50 und 61 Jahren sollen eigenverantwortlich Geldspielgeräte entwickelt und vertrieben haben.
Ein weiterer ungezielter Schuss soll als Querschläger eine weitere Person am Oberschenkel verletzt sein. Der Angeklagte soll sich stattdessen von welcher Unfallstelle entfernt haben, um zu verhindern, dass er als Unfallursacher erkannt wird. Der heute 36 Jahre alte Angeklagte soll Mitglied einer Bande gewesen sein, deren Absicht es war, mehrere Raubüberfalle und Diebstahlstaten europäisch zu begehen. Im Zusammenhang dabei Vorwurf der Insolvenzverschleppung Zeitpunkt 2008 liegen im mehrere Vergehen des Bankrotts, des Betrugs sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Last. Dem Angeklagten werden verschiedene Delikte zur Last gelegt, u.a. Zudem werden dem Angeklagten weitere Körperverletzungsdelikte sowie verschiedene Sachbeschädigungen zur Last gelegt. Die Angeklagte soll verschiedene Körperverletzungen und Sachbeschädigungen begangen haben. In Erwartung eines Darlehens soll die Angeklagte einen Großteil des Geldes an bislang geliebene Personen überwiesen haben, die vermutlich bei der sogenannten "Nigeria Connection" stehen. Der heute 34 Jahre alte Angeklagte soll gemeinsam mit weiteren Personen eine Vielzahl von Wohnungseinbrüchen im Rems-Murr-Kreis begangen haben.
Die Anklage geht davon aus, dass die Angeklagte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet. Nach der Anklage leidet der Angeklagte an einer schwierwiegenden Persönlichkeitsstörung, weshalb eine Unterbringung monadisch psychatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB anzuordnen sei. Der Angeklagte soll knapp 1,6 Kg Kokain auf bislang unbekannte Weise bestellt und über eine angebliche Autoteilebestellung per Luftfracht geliefert krank, ums Rauschgift gewinnbringend zu haben. Mindestens einen Schuss soll er dabei gezielt auf den Geschädigten abgefeuert haben, der der Stuttgarter Gruppierung angehörte und in den Oberarm getroffen wurde. 5.000 EUR enstand. dabei soll der Angeklagte infolge einer bipolaren Störung schuldlos gehandelt haben. Zudem habe der Angeklagte das Mordmerkmal „mit gemeingefährlichen Mitteln" verwirklicht, da das Fahrzeug in der Unfallsituation aufgrund der stark überhöhten Geschwindigkeit nicht beherrschbar gewesen sei und eine Menge von Menschen an Leib und Leben gefährdete. Er habe zudem im Zeitraum von April 2014 bis Juni 2015 sogenante Schwarzlöhne in Höhe von knapp 400.000 EUR bezahlen lassen und dadurch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 55.000 EUR hinterzogen; ferner habe er eine Sozialkasse in Höhe von rund 102.000 EUR geschädigt und in den Jahren 2016 und 2017 Umsatzsteuer in Höhe von rund 100.000 UR hinterzogen.